Wer überprüft das QM in Arztpraxen?

Veröffentlicht von

Die Frage, ob das QM in Arztpraxen verpflichtend ist, hatten wir bereits geklärt, aber wer darf eigentlich das QM überprüfen?

Am 18. April 2019 hat der G-BA, der gemeinsame Bundesausschuss, in der “Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie” (QFD-RL) beschlossen, dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowohl von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) als auch von den zuständigen Stellen überprüft werden können, die die Einhaltung der jeweiligen Qualitätssicherungs-Maßnahmen überwachen.
(Achtung: Die “Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie” (QFD-RL) ist eine andere Richtlinie als die QM-Richtlinie vom G-BA, die wir uns später genauer ansehen werden.)

Sollte eine Arztpraxis negativ auffallen, weil sie Aspekte des Qualitätsmanagements nicht erfüllt, kann dies seitdem führen zu

  • Vergütungsabschlägen,
  • den Wegfall von Vergütungsansprüchen,
  • die Information Dritter wie die Gesundheitsämter über die Verstöße
    (= erhöhte Gefahr von Behördenbegehungen) oder
  • Veröffentlichungen über die Verstöße (= Imageverlust)

In unseren praxisnahen QM-Beratungen speziell für Arztpraxen – Online oder vor Ort – sowie in unseren kompakten eLearnings rund ums QM in Arztpraxen zeigen wir Ihnen, worauf es beim Qualitätsmanagement für Ihre Praxis ankommt.


Wenn Sie informiert werden möchten, wenn ein neuer Blog-Beitrag erschienen ist, dann abonnieren Sie gerne unseren Newsletter:

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert