Die Frage, ob das QM in Arztpraxen verpflichtend ist, hatten wir bereits geklärt, aber wer darf eigentlich das QM überprüfen?
Am 18. April 2019 hat der G-BA, der gemeinsame Bundesausschuss, in der “Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie” (QFD-RL) beschlossen, dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowohl von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) als auch von den zuständigen Stellen überprüft werden können, die die Einhaltung der jeweiligen Qualitätssicherungs-Maßnahmen überwachen.
(Achtung: Die “Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie” (QFD-RL) ist eine andere Richtlinie als die QM-Richtlinie vom G-BA, die wir uns später genauer ansehen werden.)
Sollte eine Arztpraxis negativ auffallen, weil sie Aspekte des Qualitätsmanagements nicht erfüllt, kann dies seitdem führen zu
- Vergütungsabschlägen,
- den Wegfall von Vergütungsansprüchen,
- die Information Dritter wie die Gesundheitsämter über die Verstöße
(= erhöhte Gefahr von Behördenbegehungen) oder - Veröffentlichungen über die Verstöße (= Imageverlust)
In unseren praxisnahen QM-Beratungen speziell für Arztpraxen – Online oder vor Ort – sowie in unseren kompakten eLearnings rund ums QM in Arztpraxen zeigen wir Ihnen, worauf es beim Qualitätsmanagement für Ihre Praxis ankommt.
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