Wer überprüft das QM in Arztpraxen?

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Die Frage, ob das QM in Arztpraxen verpflichtend ist, hatten wir bereits geklärt, aber wer darf eigentlich das QM überprüfen?

Am 18. April 2019 hat der G-BA, der gemeinsame Bundesausschuss, in der „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) beschlossen, dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowohl von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) als auch von den zuständigen Stellen überprüft werden können, die die Einhaltung der jeweiligen Qualitätssicherungs-Maßnahmen überwachen.
(Achtung: Die „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) ist eine andere Richtlinie als die QM-Richtlinie vom G-BA, die wir uns später genauer ansehen werden.)

Sollte eine Arztpraxis negativ auffallen, weil sie Aspekte des Qualitätsmanagements nicht erfüllt, kann dies seitdem führen zu

  • Vergütungsabschlägen,
  • den Wegfall von Vergütungsansprüchen,
  • die Information Dritter wie die Gesundheitsämter über die Verstöße
    (= erhöhte Gefahr von Behördenbegehungen) oder
  • Veröffentlichungen über die Verstöße (= Imageverlust)

In unseren praxisnahen QM-Beratungen speziell für Arztpraxen – Online oder vor Ort – sowie in unseren kompakten eLearnings rund ums QM in Arztpraxen zeigen wir Ihnen, worauf es beim Qualitätsmanagement für Ihre Praxis ankommt.


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