Schon oft haben sich Ärzte und QMBs geärgert, dass sie sich so viel Mühe bei dem internen Qualitätsmanagement für ihre Arztpraxis geben, aber ihre QM-Bestrebungen werden von staatlicher Seite in keiner Weise honoriert. Klar können Sie sich Ihr QM-System zertifizieren lassen, doch letztendlich sind das weitere Zusatzkosten für die Fleißigen, während die Faulen ungeschoren davonkommen. Bis jetzt, denn es gibt in den QM-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 3 wesentliche Veränderungen in der letzten Zeit. In diesem Blog-Beitrag schildere ich Ihnen, welche das im Konkreten sind und wie Sie sich auf das QM in Ihrer Arztpraxis auswirken.
1. QM-Richtlinie QFD (QFD-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Am 18. April 2019 hat der G-BA, der gemeinsame Bundesausschuss, in der „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) beschlossen, dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowohl von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) als auch von den zuständigen Stellen überprüft werden können, die die Einhaltung der jeweiligen Qualitätssicherungs-Maßnahmen überwachen. (Achtung: Die „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) ist eine andere Richtlinie als die QM-Richtlinie des G-BA, die wir uns später genauer ansehen werden.)
Sollte ein Arzt negativ auffallen, weil er Aspekte des Qualitätsmanagements in einer Arztpraxis nicht erfüllt, kann dies seitdem zu:
- Vergütungsabschlägen,
- den Wegfall von Vergütungsansprüchen,
- die Information Dritter wie die Gesundheitsämter über die Verstöße (= erhöhte Gefahr von Behördenbegehungen) oder
- Veröffentlichungen über die Verstöße (= Imageverlust)
führen.
2. Die Überarbeitung und Aktualisierung der QM-Richtlinie (QM-RL) des G-BA in 2016
Bereits in 2016 wurde die QM-Richtlinie des G-BA vollständig überarbeitet und aktualisiert. Das haben wahrscheinlich die meisten Praxen gar nicht mitbekommen. Damals wurden folgende, allerdings sehr interpretierfähige Aspekte neu und verbindlich in die QM-Richtlinie aufgenommen und sind seitdem für das QM in Arztpraxen verpflichtend:
- Schnittstellenmanagement
- Arzneimitteltherapie-Sicherheit (kurz AMTS)
- Sturzprävention
- Schmerzmanagement
3. Die Aktualisierung der QM-Richtlinie (QM-RL) des G-BA in 2020
Nun im Juni und September 2020 erfolgten drei weitere Ergänzungen der QM-Richtlinie des G-BA, die es in sich haben:
- Ergänzung der Anforderungen um „Schutz vor Missbrauch und Gewalt“
- Ergänzung der Anforderungen um „post-operatives Akut-Schmerzmanagement“
- Ergänzung um die Anlage 1 mit Punkten zur Überprüfung der internen QM-Systeme in den Praxen durch die KVen
Sie wissen nicht, wie Sie diese neuen Anforderungen aus der QM-Richtlinie des G-BA im Detail wirklich im QM für Ihre Arztpraxis umsetzen sollen? Wir helfen Ihnen sehr gerne, denn QM in Arztpraxen ist unsere Leidenschaft – in Form von unseren praxisnahen eLearnings zum Eigenstudium über die individuellen Online-Beratungen bis hin zu unseren klassischen Beratungen vor Ort.
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