Brandschutz in der Arztpraxis

Richtiger Brandschutz in Arztpraxen – Interview mit Sebastian Rundel

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Ein Alptraum für jeden Arzt und Praxisinhaber: In der Praxis hat ein Gerät Feuer gefangen und nun ist die ganze Praxis verqualmt, der Rauch ist bis in die Schränke gezogen und die Praxis kann in nächster Zeit nicht betrieben werden. Doch das muss nicht sein. Ein Teilaspekt des Qualitätsmanagements in Arztpraxen ist das Notfallmanagement und wiederum eine Ausprägung davon ist der Brandschutz.

Sebastian Rundel In diesem Zusammenhang habe ich den Brandschutzexperten Sebastian Rundel von dem Familienunternehmen Rundel Mineralölvertrieb GmbH aus Singen (https://www.rundel-singen.de/dienstleistungen/brand-und-feuerschutz) interviewt. Er gibt wertvolle Tipps für den Umgang mit Feuerlöschern in Arztpraxen.

QMarion: Worauf sollte eine Arztpraxis bei Feuerlöschern unbedingt achten?

Sebastian Rundel: Der wichtigste Aspekt des vorsorglichen Brandschutzes ist, auf funktionsfähige und regelmäßig geprüfte Feuerlöscher und Rauchmelder zu achten.

Sollten Sie neue Geräte benötigen, so lassen Sie sich hierfür unbedingt von einem Brandschutz-Unternehmen fachmännisch beraten und kaufen Sie nicht eigenmächtig irgendwelche Löscher im Baumarkt. Diese Geräte sind für den gewerblichen Einsatz absolut ungeeignet!

QMarion: Wie erkennen die Arztpraxen, ob ein Feuerlöscher gewartet werden muss?

Sebastian Rundel: Jeder Feuerlöscher im gewerblichen Einsatz muss regelmäßig geprüft / gewartet werden. Hierbei gibt es keinen Unterschied, ob es sich um Büros, Praxen, Handwerksbetriebe, Fertigungsstätten oder Lagerhallen handelt. Jeder Gewerbebetreibende ist gesetzlich verpflichtet, Feuerlöscher vorzuweisen und diese nach DIN 14406 Teil 4 in dem gesetzlich festgelegten Zeitrahmen von 2 Jahren prüfen zu lassen.

Ob Ihr Feuerlöscher geprüft ist, sehen Sie an der Prüfplakette (ähnlich wie TÜV-Siegel), welche i.d.R. am Feuerlöscher angebracht ist. Diese gibt Aufschluss über die zuletzt ausgeführte Prüfung und das nächste Prüfdatum.

QMarion: Was kann passieren, wenn ein Feuerlöscher nicht gewartet wird?

Sebastian Rundel: Im schlimmsten Fall ist davon auszugehen, dass die Funktion des Feuerlöschers beeinträchtigt oder sogar nicht mehr gegeben ist und somit ein erhöhter Sach- oder sogar Personenschaden die Folge sein kann.

Des Weiteren kann es zu Obliegenheits-Verletzungen mit dem Versicherer kommen und finanzielle oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da es eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist, die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.

QMarion: Müssen Feuerlöscher immer an der Wand hängend angebracht werden? Und wenn ja, warum?

Sebastian Rundel: Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2, Abs. 5.3 legt fest, dass ein Feuerlöscher im generellen an der Wand in einer bestimmten Höhe aufgehängt sein sollte.

Dies hilft zudem, einen fixen Standort festzulegen und um den Feuerlöscher gegen Schäden durch Umfallen oder Anstoßen zu schützen. Bereits kleinere Schäden am Behälter können bei der nächsten Wartung zum Ausschluss des Gerätes führen, da es auch hierfür gewisse Normen gibt, bis zu welchem Grad ein Feuerlöscher Beschädigungen aufweisen darf.

QMarion: Es gibt mehrere Arten von Feuerlöschern. Welche Arten sollten Arztpraxen mindestens haben?

Sebastian Rundel: Um eines vornweg zu nehmen: Pulver-Löscher aus dem Bau- oder Supermarkt sind für gewerbliche Zwecke absolut ungeeignet. Auch für den Privat-Gebrauch sind sie nur bedingt zu empfehlen. Hierbei handelt es sich meist um extrem günstig hergestellte Einmal-Geräte, welche sich weder prüfen noch wieder befüllen lassen und ggf. nicht ordnungsgemäß funktionieren. Hier sollte man die Finger von weglassen.

Im Generellen muss man bei der Wahl des Löschers die örtlichen Gegebenheiten wie Ausstattung und Zweck der Räumlichkeit berücksichtigen. In Büros oder Praxen empfehlen sich Löscher, welche alle benötigten Brandklassen abdecken und dabei den evtl. entstehenden „Lösch-Schaden“ so gering wie möglich halten. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Schaum-, Wasser- und/oder Co²-Löschern.

Ein üblicher Pulver-Löscher wird meist nur noch in Bereichen verwendet, wo die Brandklassen oder Bedingungen es erforderlich machen.

QMarion: Muss der Standort eines Feuerlöschers immer gekennzeichnet sein? Und wie?

Sebastian Rundel: Die Kennzeichnung des Feuerlöschers ist nach ASR A 2.2 verpflichtend und dient bei der Brandbekämpfung des schnellstmöglichen Auffindens des Löschgerätes. Sie ist ebenso wichtig wie die ordnungsgemäße Beschilderung der Notausgänge.

Die Schilder und das Piktogramm sind 2016 EU-weit genormt worden und müssen nach der neuesten Verordnung nachleuchtend sein und so angebracht werden, dass bei Betreten eines Raumes ersichtlich ist, wo der Löscher aufzufinden ist.

QMarion: Was kann passieren, wenn der Standort nicht gekennzeichnet ist?

Sebastian Rundel: Bei der Suche nach einem Feuerlöscher geht wertvolle Zeit verloren, welche zur Rettung der Sachgüter oder im schlimmsten Fall Leben hätte retten können.

Deshalb ist es wichtig, sich selbst nicht nur mit den Standorten, sondern auch der Funktion der Feuerlöscher vertraut zu machen und seine Mitarbeiter auf die Standorte hinzuweisen und auf die Verwendung zu schulen.

QMarion: Wer darf Feuerlöscher prüfen? Und wer darf sie warten? Wie erkennen Arztpraxen den Profi?

Sebastian Rundel: Prüfungen und Wartungen an Feuerlöschern dürfen nur Halter eines Sachkundigen-Ausweises nach RAL-GZ 947 und der Richtlinie VDI4068-Teil13 durchführen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, lassen Sie sich den Ausweis vorzeigen, bevor der Techniker mit seinen Arbeiten beginnt.

QMarion: Wer darf einen Feuerlöscher bedienen, um einen Brand zu löschen? Darf das jeder? Kann das jeder?

Sebastian Rundel: Um einen Feuerlöscher zu bedienen bedarf es keiner speziellen Ausbildung … ganz im Gegenteil – jeder sollte wissen, wie ein Feuerlöscher zu bedienen ist. Hierfür sind spezielle Piktogramme auf den Feuerlöschern aufgebracht, die die Bedienung bildlich darstellen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert jedoch von jedem gewerblich tätigen Unternehmen – gleich welcher Größe oder Branche – die Ausbildung von Brandschutzhelfern in ausreichender Zahl.

Dazu verpflichtet die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 u. DGUV Information 205-003), die den Brandschutz in Betrieben regelt.

Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert i.d.R. ca. einen Tag und kann von jedem wahrgenommen werden. Ebenfalls kann eine Brandschutz- und Feuerlöscher-Unterweisung oftmals in Ihrem Betrieb durchgeführt werden und sich so speziell nach Ihren Gegebenheiten und Umständen richten.

QMarion: Ihr seid eine Firma aus Singen, nah am Bodensee. In welchem Umkreis seid ihr tätig? Und was können Arztpraxen machen, die außerhalb eures Einzugsbereichs ansässig sind und trotzdem eine Fach-Expertise benötigen oder nicht wissen, an wen sie sich zur professionellen Wartung ihres Feuerlöschers wenden können?

Sebastian Rundel: Unser Kunden-Einzugsgebiet wächst eigentlich stetig. Noch vor ein paar Jahren waren wir nur im Großraum Singen / Konstanz unterwegs – mittlerweile erstrecken sich unsere Kunden von Lörrach bis nach Lindau und über Rottweil hinaus. Mittlerweile sollte in jeder Region ein Brandschutz-Unternehmen ansässig sein – Sollten Sie in Ihrer Region keine Unternehmen finden, welche Ihnen eine Unterweisung anbietet oder keine Wartungen durchführen kann, dürfen Sie sich gerne bei uns melden. Gerne empfehlen wir Ihnen Unternehmen In Ihrer Nähe.

Was die Ausstattung Ihrer Büros oder Praxisräume mit Feuerlöschern angeht, so sind wir in der Lage, nach Einsicht der Grundrisse / Lagepläne und Erfassung des Gewerkes, Ihnen auch ohne Begehung der Örtlichkeiten ein Angebot zur Ausstattung mit Feuerlöschern zu machen. Das geht auch per E-Mail und Telefon.

Die Feuerlöscher können problemlos per Paketdienst versendet werden. Alles was Sie dann noch benötigen, ist jemand mit handwerklichem Geschick, der Anweisungen und Anleitungen folgen kann, um die Geräte und Beschilderungen ordnungsgemäß an der richtigen Stelle zu installieren.

QMarion: Vielen Dank für die wertvollen Informationen!

Das Interview habe ich geführt mit:
Sebastian Rundel
Leitung Vertrieb
Rundel Mineralölvertrieb GmbH
Güterbahnhof 4 · 78224 Singen/Hohentwiel
Tel.: +49(0)7731-9888-0
info@rundel-singen.de
www.rundel-singen.de

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