Worum geht es beim Datenschutz für die Arztpraxis?

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Jeder Mensch in der EU genießt grundlegende Rechte und Freiheiten, die für Deutschland im Grundgesetz festgelegt sind. Beim Schutz persönlicher Daten geht es um die Wahrung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, also Menschen. Da ist zunächst der Datenschutz aller Menschen. Speziell in der Arztpraxis geht es um den Schutz der Daten der Patienten, der Mitarbeiter und auch der Datensicherheit der Daten, die elektronisch gesichert werden.  

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten die gesetzlichen Anforderungen, wie der Datenschutz und die Datensicherheit umgesetzt werden müssen. Sie geben also den groben Rahmen vor. Das Bundesdatenschutzgesetz besteht in der ersten Form schon seit 1998, die EU-DSGVO jetzt seit dem 25.05.2018.

Neben der DSGVO und dem BDSG ist für die Arztpraxis außerdem die Wahrung der Schweigepflicht nach  § 203 StGB von entscheidender Bedeutung.

In unseren Beratungen zeigen wir Ihnen,

  • was für Sie aus DSGVO und BDSG wichtig ist,
  • wie Sie die Schweigepflicht richtig wahren,
  • zeigen Ihnen, wie Sie es konkret umsetzen können, und
  • bringen Ihnen die entsprechenden Muster-Dokumente mit.

Mehr zu unserer Datenschutz-Beratung für Arztpraxen erfahren Sie unter https://www.qmedicus.de/main/leistungen/datenschutz/


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