Ist Qualitätsmanagement für meine Arztpraxis Pflicht?

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Ja, jede Arztpraxis, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt (Vertragsärzte, Kassenärzte), ist nach § 135a Abs. 2 SGB V zum internen Qualitätsmanagement verpflichtet („Verpflichtung zur Qualitätssicherung“):
„(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 137 und 137d verpflichtet,

  1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
  2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört.“

Quelle: Sozialgesetzbuch V

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4 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass jede Arztpraxis, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, zum internen Qualitätsmanagement verpflichtet ist. Mein Neffe weiß, dass Qualitätsmanagement von immer mehr Firmen in Anspruch genommen wird. Deswegen möchte er ein Praktikum in diesem Bereich absolvieren.

    1. Guten Tag, Herr Karbowski, vielen Dank für das Feedback! Weiß Ihr Neffe denn schon, ob er sich Richtung Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen orientieren möchte? M. Meyer

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